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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine äußerst dynamische Materie, die u.a. Steuer-, Insolvenz- und Korruptionsdelikte sowie Wettbewerbs-, Wertpapier-, Kartell-, Umwelt- und Arbeitsstraftaten umfassen kann.

Das Wirtschaftsleben birgt für die an ihm beteiligten Personen, allen voran für Entscheidungsträger, mannigfaltige Strafbarkeitsrisiken. Nicht selten kommt es zu umfangreichen Strafverfolgungsmaßnahmen spezieller Behörden wie Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Sondereinheiten der Landeskriminalämter. Dabei handelt es sich um äußerst professionell agierende Stellen, dementsprechend gekonnt muss der Umgang mit ihnen sein. Gerade öffentlichkeitswirksame Ermittlungen bringen für Beschuldigte große persönliche Belastungen und die Gefahr einer Rufschädigung/wirtschaftlichen Schadens mit sich. Deshalb sollten bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Impulse gesetzt und die staatsanwaltschaftliche Arbeit einer kritischen Revision zu unterzogen werden.

Auch wenn unsere Tätigkeit grundsätzlich darauf abzielt, eine strafrechtliche Hauptverhandlung zu vermeiden, stellen wir uns vor Gericht – wenn nötig durch alle Instanzen – schützend vor Sie.

Da ein kompetenter Wirtschaftsstrafverteidiger nicht nur das Strafrecht beherrschen muss, sondern ebenso profunde Kenntnisse außerstrafrechtlicher Rechtsgebiete wichtig sind, arbeiten unsere Rechtsanwälte aus den straf-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Bereichen eng verzahnt zusammen, was sich durch entsprechende Fachanwaltschaften, Dozententätigkeit und Weiterbildungen ausdrückt.

Thematische Schwerpunkte liegen im Arbeits- und Baustrafrecht sowie in der Strafbarkeit von Organen juristischer Personen, z.B. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände.

Oft ist der Grat zwischen Handlungen, die noch von der unternehmerischen Freiheit gedeckt sind und bereits strafbaren Verhaltensweisen schmal. Wir stehen Ihnen/Ihrem Unternehmen gerne schon im Vorfeld schwieriger Entscheidungen beratend zur Seite (Strafprävention).

Ferner vertreten wir Unternehmen im Ordnungswidrigkeitsverfahren, insbesondere in Fällen einer Verletzung der Aufsichtspflicht gem. § 130 OWiG und bei drohender Geldbuße nach § 30 OWiG.