Scheidungskostenrechner, Gerichtskosten bei Scheidung, Unterhalt Kinder und Partner

Bei einem Gerichtsverfahren vor einem deutschen Gericht fallen zwei Arten von Kosten an, die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren.

 

Die Gerichtsgebühren bestimmen sich nach dem Gegenstandswert, auch Streitwert genannt. Dieser Wert ist der sich in Geld beziffernde Wert des Gegenstandes über den im Verfahren, vor dem Richter, gestritten oder verhandelt wird; vereinfacht in einem Beispiel:
Streiten die Parteien z. B. nur über die Herausgabe eines Handys im Wert von 500,00 Euro – dann ist der Streitwert des Prozesses und auch die Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren der Wert von 500 Euro.

 

Schwierig wird die Festlegung des Streitwertes immer dann, wenn es sich zum einen um komplexe Sachverhalte handelt und zum anderen, wenn um Dinge gestritten wird, die nicht deutlich in Geld zu messen sind.

 

Bei der Scheidung bestimmt sich der Streitwert nach dem Netto-Arbeitseinkommen des Ehepartners. Hinzu kommen noch Kosten für den Fall, dass zwischen beiden Ehepartnern der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde. Erfolgte kein Ausschluss bei der Eheschliessung, werden
– bei einem einfach gelagerten Sachverhalt – 1.000,00 Euro
– bei komplexeren Sachverhalten – 2.000,00 Euro
auf den wie oben errechneten Streitwert hinzugefügt.

 

Benutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner. Die Angaben sind ohne Gewähr.

Zur Verfügung gestellt von scheidung.org